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PD Dr. Jörg Gerke

Wird Landgrabbing in Ostdeutschland doch noch einmal zu einem Thema der Medien in Deutschland?

In der Ostseezeitung (OZ), einer der größeren Tageszeitungen in M-V erschien am 20.03. 2018 als Titelbeitrag: „Konzerne kaufen den Bauern in M-V die Äcker weg.“

Und Erstaunliches war zu lesen: das Thema Ackerlandkonzentration (Landgrabbing) wurde in einer ostdeutschen Tageszeitung tatsächlich kritisch beleuchtet.

Der Autor dieses Beitrages, F. Pubanz, wirft sogar einen Blick auf die Mechanismen, die zum ostdeutschen Landgrabbing, der Landkonzentration in den Händen weniger, geführt haben.

Die LPG-Nachfolger erhielten nach 1990 das Land in der Hand des Bundes (BVVG-Flächen) und der ostdeutschen Bundesländer zur Pacht und konnten anschließend, weitgehend vergünstigt das BVVG-Land, ohne Ausschreibung, kaufen.

Und genau die großen LPG-Nachfolger werden jetzt nach und nach an externe Investoren verkauft. Der Investor erhält eine solide Anlage, der LPG-Nachfolger erhält jetzt für Flächen, für die er zwischen 1.000 und 5.000 €/ha gezahlt hat, heute mehr als 20.000- 35.000 €/ha. Es ist also die staatliche Bodenpolitik, die die Voraussetzung für den Ausverkauf der Landwirtschaft an externe Investoren in Ostdeutschland schafft. Das Ausmaß ist in M-V, wie vor allem auch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt  beeindruckend, in M-V sind schon 34% der landwirtschaftlichen Flächen in der Hand externer Investoren.

In der Ausgabe der OZ ist ein Interview des Artikel-Autors mit dem Landwirtschaftsminister von M-V abgedruckt. Dieser Minister, seit fast 20 Jahren im Amt, ist für die Agrarstrukturentwicklung hier verantwortlich, wie kein zweiter deutscher Politiker. Und der Ausverkauf ist in keinem Bundesland so weit fortgeschritten wie in M-V.

Backhaus lenkt von seiner Verantwortung ab, indem er diese im Interview auf den Bund schiebt, der für den Ausverkauf durch die Privatisierung der BVVG-Flächen, immerhin mehr als 320.000 ha in MV, verantwortlich sei.

Der Landwirtschaftsminister unterlässt es dabei, zu erwähnen, daß die ostdeutschen Bundesländer die Verteilung der BVVG-Flächen bestimmt haben (s. dazu schon Gerke, 2008, Das ostdeutsche Agrarkartell, Kap. IV). Aber das Bundesland M-V ist auch Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, ca. 80.000 ha. Hat das Land die Pachtverträge mit denjenigen Betrieben gekündigt, die von externen Investoren übernommen wurden?

Man muß konstatieren: Weil die ostdeutsche Agrarpolitik nach 1990, auf Kosten von bäuerlichen Wieder- oder Neugründungen nur auf die LPG- Nachfolger setzte, die durch umfangreiche Flächenzuteilungen aus den staatlichen Bodenpools gefördert wurden, hat sich eine Großbetriebsstruktur durchgesetzt. Und die Großbetriebe sind für externe Investoren die Objekte der Investition.

Dies macht einen entscheidenden agrarstrukturellen Unterschied zwischen der Landwirtschaft in Westdeutschland und der Ostdeutschlands aus. Im Westen gibt es kein oder kaum Landgrabbing, im Osten ist dies ausgeprägt und umso wichtiger, je größer ursprünglich der Anteil des staatlichen Bodenpools war, also vor allem in M-V, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Das entscheidende Teil im Beitrag der OZ ist aber das Interview des Redakteurs mit dem Landwirtschaftsminister Backhaus. Dieser weist die Verantwortung für die Entwicklung zurück und spricht von einem „Manchester- Kapitalismus in Reinkultur“. Nein, die Verwerfungen in M-V sind Folge der staatlich gelenkten Bodenpolitik. Und über die BVVG-Flächen und die landeseigenen Flächen hatten und haben jeweils die ostdeutschen  Länder die Verfügung. Es geht hier um staatliche Regulierungen, die für die Verwerfungen verantwortlich sind.

Während der OZ-Beitrag vor allem aufgrund des kritischen Interviews mit dem Minister von Bedeutung ist, lenkt ein Beitrag des Deutschlandfunks vom 27.2. 2018  von Ursachen und Profiteuren des Landgrabbing in Ostdeutschland ab.

Es wird in dem DLF-Beitrag suggeriert, daß die BVVG Ackerland zum Höchstgebot an den Meistbietenden verkauft. Dies mag 2018, 2017 oder 2016 der Fall sein für die wenigen Flächen, die jetzt noch zu privatisieren sind, für den größten Teil der privatisierten BVVG-Flächen gilt dies ausdrücklich nicht. Diese wurde, teilweise zu Schleuderpreisen unter 2.000 €/ha an die Pächter, also die Großbetriebe verkauft (Gerke, 2015). Das Problem war der Ausschluss von 80% der Betriebe von der Pachtung der BVVG-Flächen und durch die Bindung des Kaufs an die langfristige Verpachtung vom Kauf der Flächen. Es war kein marktgetriebener Prozess, sondern einer der Exklusion. Der DLF geht hier in die Falle, die eine sehr mächtige Agrarlobby aufgestellt hat.

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